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Verkehrsrecht



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Winterzeit - Unfallzeit


Kommt es zu einem Unfall, entpuppt sich die scheinbar einfache Schadensregulierung schnell zu einer handfesten Auseinandersetzung mit der gegnerischen bzw. eigenen Versicherung.

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, dann stellen sich häufig folgende Fragen:

- Darf ich einen Sachverständigen beauftragen? Und wer trägt die Kosten?
- Wie können Beweise gesichert werden?
- Wann kann ich das beschädigte Fahrzeug verkaufen bzw. reparieren lassen?
- Was ist, wenn ich eine Vollkaskoversicherung habe?
- Darf ich mir eine Werkstatt für die Reparatur selbst aussuchen?
- Kann ich mir einen Mietwagen nehmen und wer trägt die Kosten?
- Kann ich eine Nutzungsentschädigung geltend machen?
- Steht mir ein Schmerzensgeld zu?

Vertrauen Sie nicht blind auf die zunächst verheißungsvollen Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Zur Beantwortung der oben genannten Fragen ist es regelmäßig mehr als sinnvoll, rechtlichen Rat bei einem Verkehrsanwalt einzuholen. Die Kosten der Rechtsberatung etc. sind regelmäßig erstattungsfähig und können demnach der Gegenseite in Rechnung gestellt werden.

Vorgehensweise im Falle eines Unfalls:

1. eigener Versicherung Schaden melden,
2. nichts unterschreiben (Abtretungserklärung etc.),
3. Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen.